Kunststoff-Tafel "Anleitung zur Ersten Hilfe" für Betriebe & Vereine nach BGI & Unfallverhütungsvorschrift
inkl. Eintragstabelle für Ersthelfer, Ärzte, Krankenhäuser, Notruf
+ Kunststoff-Schild:
+ Kunststoff -> Hart-PVC, schwerentflammbar nach DIN 4102 B1
+ schlagfest
+ lichtecht & witterungsbeständig
+ Materialstärke Kunststoff-Schild: 1,0mm
Die Erste-Hilfe-Anleitung, wie sie von der Berufsgenossenschaft und nach Unfallverhütungsvorschrift gefordert wird:
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch berufsgenossenschaftliche Aushänge oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal, sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden [...]"
Ein Aushang, auf dem Sie alle notwendigen Angaben machen können, steht Ihnen hier in Plakat-Ausführung zur Verfügung.
Die Lieferung der Plakate erfolgt gefalzt.
Vereine
Der Vorstand eines Sportvereins ist als Vertreter der juristischen Person "Sportverein e.V." für den sicheren und gesundheitsgerechten Vereinsbetrieb verantwortlich.
Sowohl beim laufenden Sportbetrieb im Verein als auch bei Veranstaltungen, wie z.B. Fußballturnier oder Sommerfest, muss mit Unfällen gerechnet werden. Was ist zu beachten und wie kann Vorsorge getroffen werden?
Bezüglich der Erste-Hilfe-Ausstattung gibt es für Sportvereine keine spezifischen Vorschriften. Weder die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1, insbesondere §§ 24-28), noch die Arbeitsstätten-Verordnung bestimmen, welches und wie viel Erste-Hilfe-Material im Einzelnen bereitzustellen ist.
Um seiner Verantwortung für sicheren Vereinsbetrieb nachzukommen, wird empfohlen, sich an den Vorschriften für Arbeitsstätten zu orientieren, um im Falle von Verletzungen diese Maßnahmen nachweisen zu können.
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